Zum Thema Homosexualität in der Gesetzgebung finden sich hier einerseits drei persönliche Stellungnahmen (A - C) aus den Jahren 1995 - 2004, aber andererseits auch vier relevante Dokumente der Katholischen Kirche (und hier geht es zur speziellen Frage, warum homosexuell tendierende Männer nicht zu Diakonen, Priestern oder Bischöfen geweiht werden können / dürfen):

A) Leserbrief im August 1995 zu einem Artikel über das Schutzalter unter dem Titel: "Homosexualität ist sehr wohl Unzucht wider die Natur!":

Ein wichtiger Hinweis, bevor Du liest: Leserbriefe können eine Thematik meist nicht wirklich in der nötigen Ausführlichkeit mit allen Blickwinkeln und möglichen Argumenten abdecken - zudem sind sie aufgrund einer bestimmten Antwort auf eine bestimmte Kritik oder Fragestellung von vornherein immer der Gefahr einer momentanen Einseitigkeit ausgesetzt, dies muß bei Durchsicht jeglichen Leserbriefes immer im Auge behalten werden. Padre Alex

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>> Jeder Staatsbürger mit einem Minimum an vernünftiger Werte-Orientierung muß der ÖVP dankbar sein, daß sie gegen die Senkung des Schutzalters Widerstand geleistet hat. Es ist jedoch zu hoffen, daß alle verbliebenen sogenannten "Homosexuellen-Paragraphen" unangetastet bleiben. Nicht einmal für eine Teilabschaffung hat bisher jemand einen verantwortbaren Grund genannt. Umso bedauerlicher und angesichts vieler guter tagespolitischer Äußerungen unverständlicher sind jedoch die grundsätzlichen Aussagen von Herrn ÖVP-Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. K., der bei Homosexualität allen Ernstes nicht mehr von "Unzucht wider die Natur" sprechen möchte, obwohl dies bereits jeder Ungläubige an der Unmöglichkeit der Fortpflanzung und an der stärkeren Krankheitsanfälligkeit leicht erkennen könnte. Der Staat darf eben nicht neutral bleiben, wenn es um die Schöpfungsordnung Gottes geht, die jeder vernünftige Mensch leicht einsehen kann. Es klingt im "Jahr der Toleranz" gut, wenn Dr. K. die Beseitigung "jeglicher Diskriminierung von geschlechtlicher Orientierung" anpeilt (und es ist tatsächlich richtig, daß jemand nicht als solcher diskriminiert werden darf), aber diese Formulierung läßt im Argumentationszusammenhang befürchten, daß der Staat durch eine künstliche "Neutralität" in dieser Frage die Perversion öffentlich anerkennen würde. In vielen Äußerungen anderer Politiker liegt außerdem noch ein beleidigender Mißbrauch des Wortes "Nichtdiskriminierung" vor, wenn nämlich verschiedene sogenannte rassische und andere Minderheiten mit jenen Homosexuellen auf eine Ebene gestellt werden, die eine schwer sündhafte Sexualpraxis nicht in den Griff bekommen wollen. Zweifellos ist die Förderung der ehelichen Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau keine Diskriminierung homosexuell empfindender Menschen, und ebensowenig kann die aktuelle österreichische Gesetzeslage als echte Diskriminierung angesehen werden, sondern als Schutz des Gemeinwohles und der Gesamtbevölkerung.

Mit freundlichen Grüßen <<

B) Leserbrief im Juli 2001 zur plötzlich angekündigten neuen Linie der Wiener ÖVP-Spitze unter dem Titel "Skandalöse Wende der Wiener Partei betreffend Schutzalterparagraphen!":

>> Sehr geehrte Damen und Herren! Sollte es richtig sein, was hier steht, werden viele gutwillige ÖVP-Wähler vertrieben werden. Ich bin über Parteichef Dr. G. empört, daß er nunmehr in vorauseilendem Gehorsam gegenüber einer sittlich völlig verfehlt ausgerichteten "Anti-Diskriminierungs-Liga" die noch verbliebenen und durchaus letzte Orientierung gebenden Gesetze in Österreich "refomieren" möchte. (Paragraph 209 des Strafgesetzbuches: "Gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren. Eine Person männlichen Geschlechtes, die nach Vollendung des neunzehnten Lebensjahres mit einer Person, die das vierzehnte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, gleichgeschlechtliche Unzucht treibt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.")
Es ist mir unbegreiflich, daß Herr Dr. G. offenbar nicht mehr erkennen möchte, daß jegliche Form praktizierter Homosexualität eine schwerwiegende Perversion darstellt, die in keiner Weise von der Schöpfungsordnung her gerechtfertigt werden kann. Jeder Schritt unter das Schutzalter von 18 Jahren würde die ÖVP zur Mittäterin in einem falschen gesellschaftlichen Wandel machen. Es wird offenbar völlig vergessen, daß solche Schritte derart starke Symbolwirkung haben, sodaß der Durchschnittsbürger meinen könnte, es sei ja sowieso schon einerlei, ob der Staat nun Familien oder "homosexuelle Gemeinschaften" mehr fördere usw. In der Hoffnung, daß die Wiener ÖVP wieder umkehrt, verbleibt

mit sorgenvollen Grüßen <<

C) Stellungnahme zu den ÖVP-Vorschlägen im September 2004.


Im Zusammenhang mit der Diskussion über "Homosexualität" veröffentlichte der Heilige Stuhl wichtige Dokumente, auch unter dem Aspekt der Verantwortung für die öffentliche Moral:

1. Instruktion über die Kriterien zur Berufsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen (4. November 2005)

2. Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen (3. Juni 2003)

3. Einige Erwägungen bezüglich der Antwort auf Gesetzesvorschläge über die Nicht-Diskriminierung homosexueller Personen (24. Juli 1992)

4. Schreiben an die Bischöfe der Katholischen Kirche über die Seelsorge für homosexuelle Personen (1. Okt. 1986)

Sehr gut verständliche Beiträge zur Thematik finden sich auch immer wieder auf den Seiten von Sr. Exz. Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun! Eine Einladung von Padre Alex ins Fernsehen zum Thema ist im entsprechenden Photoalbum oder Videoschnitt zur privaten Information verfügbar. Außerdem sei noch auf die junge Jugendschutzinitiative für die Beibehaltung des Schutzalters verwiesen. Aktuelle Beiträge finden sich im Blogbuch des Padre, so z. B. zu den neuen Vorschlägen der ÖVP hier.

Du verstehst etwas nicht, Du hast eine konkrete Frage oder Kritik? Dann nichts wie auf, direkt zum Padre, am besten gleich per eMail oder mittels Formular.

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(Eherichter Mag. Mag. Dr. iur. can. Alexander Pytlik)